AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von „Lulubö“, Inhaber Kevin Thelen, Dieselstraße 13, 46539 Dinslaken

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Der Anbieter (nachfolgend „Anbieter“) vermietet Kinderkarusselle, Hüpfburgen, Zelte, Festzeltgarnituren, Bühnenwagen sowie weitere mobile Einrichtungen (nachfolgend „Mietobjekt“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Kunden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so findet § 9 ergänzend Anwendung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferung

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen die Darstellungen der Mietobjekte auf den Webseiten oder in Prospekten des Anbieters freibleibend. Der Kunde kann gegenüber dem Anbieter unter Angabe des Mietobjektes und des gewünschten Mietzeitraums eine unverbindliche Anfrage abgeben. Der Anbieter wird die Verfügbarkeit des angefragten Mietobjektes prüfen und ein unverbindliches, freibleibendes Angebot zusenden.

(2) Vertragsschluss: Falls dem Kunden das Angebot zusagt, kann er auf der Grundlage des Angebots eine rechtlich verbindliche Bestellung abgeben, indem er die mit dem Angebot übersandten Vertragsdokumente in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet und an den Anbieter übermittelt. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch den Anbieter zustande. Der Anbieter wird ein Exemplar an den Kunden zurückzusenden. Darüber hinaus können die Parteien vereinbaren, dass der Vertragsschluss textförmlich (bspw. per E-Mail) oder per Telefax bewirkt werden soll. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung (bspw. per E-Mail oder per Telefax) durch den Anbieter zu Stande.

(3) Bezieht sich der Vertragsschluss nicht auf ein konkretes Mietobjekt, wie zum Beispiel ein ganz bestimmtes Kinderkarussell, sondern auf einen beliebigen Gegenstand aus dem relevanten Produktsortiment des Anbieters, so kommt der Vertrag über einen Gegenstand mittlerer Art und Güte zu Stande. Der Kunde kann im Rahmen seiner Anfrage Verwendungszwecke und notwendige Beschaffenheitsangaben spezifizieren. Unterbleibt eine Spezifikation durch den Kunden, bestimmt sich die Beschaffenheit des Mietobjekts stets nach den relevanten Produktbeschreibungen bzw. nach den Beschaffenheitsangaben der Hersteller.

(4) Soweit nicht für das betreffende Mietobjekt anders angegeben, kann der Kunde entscheiden, ob er das Mietobjekt selbst betreiben (nachfolgend „Selbstbetreiber“) oder durch den Anbieter betreiben lassen möchte. Weiterhin kann der Kunde das Mietobjekt selbst abholen (nachfolgend „Selbstabholer“) oder den Anbieter beauftragen, das Mietobjekt anzuliefern und abzuholen bzw. anzuliefern, auf- und abzubauen und abzuholen. Abweichend von Vorstehendem erfolgt im Falle der Anmietung von Kinderkarussellen der Transport, der Auf- und Abbau sowie der Betrieb ausschließlich durch den Anbieter.

(5) Für Selbstabholer und Selbstbetreiber findet der nachstehende § 5 ergänzend Anwendung.

§ 3 Vertragsdauer und Überlassung, Entgelte für Zeitüberschreitung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt und endet zu den im jeweiligen Vertrag genannten Zeitpunkten. Die Vertragsdauer wird nach Tagen berechnet. Die Dauer beträgt mindestens einen Kalendertag.

(2) Ist über die Gebrauchsüberlassung hinaus geschuldet, dass der Anbieter das Mietobjekt liefert oder betreibt, so beträgt die Nutzungsdauer pro Kalendertag 6 Zeitstunden.

(3) Der Anbieter stellt das Mietobjekt mit Zubehör und Betriebsanleitung spätestens zu Beginn der Mietzeit am Sitz des Anbieters zur Abholung bereit. Soweit die Anlieferung des Mietobjekts durch den Anbieter oder durch einen vom Anbieter zu beauftragenden Dritten (bspw. ein Frachtführer) vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit der Ablieferung des Mietobjekts bei dem Kunden. Falls der Kunde den Dritten (bspw. den Frachtführer) beauftragt, beginnt das Mietverhältnis mit der Übergabe an den Dritten (Frachtführer). Den Ort und die weiteren Modalitäten der Lieferung stimmen die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses einvernehmlich ab.

(4) Die Parteien werden alle Termine, z.B. Abhol- und Rückgabetermine, sowie Termine für Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbauzeiten explizit einvernehmlich im Vertrag vereinbaren.

(5) Anlässlich der Übergabe werden die Parteien den Zustand der Mietsache in einem schriftlichen Übergabeprotokoll dokumentieren.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür Sorge zu tragen, dass Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und dass das Mietobjekt ordnungsgemäß aufgestellt und angeschlossen werden kann:

  • Der Kunde prüft, ob der von ihm vorgesehene Aufstellungsort ausreichende Verankerungsmöglichkeiten bietet.
  • Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, alle scharfkantigen bzw. spitzen Gegenstände (zum Beispiel Steine, Nägel und Scherben) vom Untergrund des Aufstellplatzes zu entfernen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche laut Angebots- und Vertragsunterlagen notwendigen Medien, wie z.B. Stromanschlüsse, bereitzustellen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde jegliche Kosten, die mit der vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjekts verbunden sind. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mietobjekts im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen geschieht und erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen vor Beginn der Nutzung erteilt wurden. Insbesondere hat der Kunde Folgendes zu beachten:

  • Der Kunde hat für den Verlauf der Vertragsdauer eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Umgang mit dem Mietobjekt, also bspw. für die Einhaltung brandschutz- und baurechtlicher Vorgaben, zu sorgen und sämtliche Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.
  • Weiterhin wird der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten behördliche Genehmigungen, wie beispielsweise Sondergenehmigungen für Zufahrten oder für die Nutzung und Absperrung der Aufbaufläche, erwirken.

(3) Wenn das Mietobjekt vom Anbieter oder im Auftrag des Anbieters betrieben wird, übernimmt dieser abweichend von vorstehendem Absatz 2 jene Verkehrssicherungspflichten, die unmittelbar aus dem Betrieb des Mietobjekts erwachsen.

(4) Der Kunde wird den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorbenannten Prüfungspflichten hergeleitet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Anbieter bleibt davon unberührt.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentum des Anbieters an dem Mietobjekt in Kenntnis zu setzen. Wird das Mietobjekt beim Kunden gepfändet, beschlagnahmt oder entwendet, hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(7) Soweit dies im Einzelfall zumutbar ist, wird der Kunde Besichtigungen des Mietobjekts durch den Anbieter oder einen Beauftragten Dritten gestatten. Die weiteren Details regeln die Vertragsparteien im Einzelfall einvernehmlich.

§ 5 Besondere Verkehrs- und Obhutspflichten für Selbstabholer und Selbstbetreiber

(1) Selbstabholer sind verpflichtet, die Maße für Höhen und Breiten benötigter Transportfahrzeuge rechtzeitig vor der Abholung bei dem Anbieter zu erfragen.

(2) Der Anbieter wird den Kunden in den Auf- und Abbau der Mietsache einweisen. Mit der Übergabe des Mietgegenstands gehen sämtliche Gefahren, insbesondere das Transportrisiko sowie die Aufsichtspflichten auf den Kunden über.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen oder verwenden zu lassen.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind Selbstbetreiber für den Auf- und Abbau des Mietgegenstands verantwortlich.

(5) Der Kunde wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

(6) Wird eine Kabeltrommel verwendet, so ist sicherzustellen, dass diese nicht überhitzt. Die Kabeltrommel sollte daher stets vollständig abgerollt werden.

(7) Im Falle einer drohenden Gefahr muss das Mietobjekt zeitweilig oder auf Dauer außer Betrieb genommen werden. Im Falle von Gewitter oder starkem Regen ist die Mietsache und das Zubehör unverzüglich abzubauen und das Gebläse vor Feuchtigkeit zu schützen (bei Hüpfburgen ist insbesondere sofort die Luft abzulassen).

(8) Bei einer Hüpfburg muss sich die Aufsichtsperson vor dem Ablassen der Luft davon überzeugen, dass sich keine Person mehr in der Hüpfburg befindet.

(9) Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt bzw. dessen Anlagen und Zubehör während der Nacht in einem verschlossenen Raum untergebracht und vor Diebstahl gesichert werden.

(10) Wird eine Hüpfburg vermietet, hat der Kunde die Nutzer auf Folgendes hinzuweisen:

  • Die Hüpfburgen dürfen lediglich durch Kinder von bis zu 12 Jahren benutzt werden.
  • Eine Hüpfburg darf keinesfalls mit Schuhen, sowie scharfen und spitzen Gegenständen betreten werden.
  • Es nicht erlaubt ist, an/auf den Wänden zu klettern oder von diesen zu springen.
  • Die Nutzer haben sämtliche Gegenstände, die das Verletzungsrisiko erhöhen, wie z.B. Uhren, Schmuck und Brillen, vor dem Betreten der Hüpfburg abzulegen.
  • Die Hüpfburg darf bei aufkommendem Wind (ab Windstärke 6), sowie bei Windböen, Gewittern und starkem Regen nicht mehr genutzt werden.
  • Wird die Stromversorgung der Hüpfburg vom Netz getrennt, wird die Luft schnell aus der Hüpfburg entweichen. Es besteht Erstickungsgefahr.

 

§ 6 Mietpreis, Fälligkeit, Entgelte für Zeitüberschreitung und Personaleinsatz, Fahrt-, Maut- und Zollkosten, Kaution

(1) Die Preise für die Mietobjekte und weiteren Leistungen des Anbieters werden für jeden Vertrag individuell festgelegt. Da sich der Preis durch verschiedene Faktoren wie Anfahrtskosten, Betreuung, Veranstaltungsdauer, Übernachtungen ergibt, ist jeder Mietvertrag individuell und muss entsprechend kalkuliert werden. Der Anbieter behält sich vor, zur Absicherung seiner Ansprüche eine Kaution zu verlangen, deren Höhe in Abhängigkeit vom Sicherungsanspruch des Anbieters ermittelt und dem Kunden im Rahmen des Vertragsangebots mitgeteilt wird.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Gesamtmietbetrag binnen 5 Tagen nach Vertragsschluss fällig („Zahlungsfrist“). Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, so kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(3) Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Nutzungszeit für ein Mietobjekt, so ist jede weitere Nutzung für jede vollen 15 Minuten in Höhe des anteiligen Mietzinses zu vergüten.

(4) Soweit nicht im Vertrag explizit anders vereinbart, sind Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale von 1,40 EUR pro gefahrenen Kilometer inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu vergüten. Mautgebühren und Zollabwicklungskosten sind vom Kunden zu tragen.

(6) Personaleinsatz ist pro Person und Stunde mit 28 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (Helferstunde) zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt pro rata für jede vollen 15 Minuten.

§ 7 Rückgabe des Mietgegenstands

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde den Mietgegenstand in überlassenem Zustand, insbesondere trocken und gesäubert, am Sitz des Anbieters zurückzugeben.

(2) Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht wurden. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Der Stundensatz für einfache Reinigungsarbeiten beträgt 16,00 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(3) Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht.

(4) Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Der Anbieter behält sich jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen.

§ 8 Kosten der Instandhaltung / Austausch des Mietgegenstands

(1) Etwaige Kosten für die Instandhaltung (beispielsweise Wartung und Pflege) sowie die Instandsetzung trägt der Anbieter, soweit sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder durch übermäßige Beanspruchung durch den Kunden verursacht worden sind.

(2) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstandes behoben werden kann. Dies gilt entsprechend, falls dem Anbieter die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird.

(3) Weiterhin stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

§ 9 Beschränkung der Garantiehaftung des Anbieters

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für bei Mietvertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.

(2) Auf § 536b BGB wird verwiesen.

§ 10 Einschränkung der Minderungsrechte des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor vom Anbieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.

(2) Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 11 Widerrufsbelehrung

Für Verträge, die der Anbieter ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie zum Beispiel Telefon oder Internet, mit Verbrauchern schließt, gelten die nachfolgenden Bedingungen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Kevin Thelen
Dieselstraße 13
46539 Dinslaken
Telefax: 02064/475221
E-Mail: info@luluboe.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache , für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 12 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden.

Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Dies gilt nicht für Werbemaßnahmen für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen.

(3) Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von der Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter Dinslaken.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 01.06.2014